Definition Bontitätsauskunft

Auskunfteien sammeln Daten über Unternehmen und Privatpersonen und erstellen daraus eine Bonitätsauskunft. Sie analysieren und verdichten diese Daten. Auf Anfrage geben sie den jeweiligen Unternehmen oder Personen selbst eine Bonitätsauskunft, aber auch Dritten. Die Auskunft und der Score Wert geben eine Aussage darüber ab, wie zuverlässig ein Unternehmen oder eine Person seinen bisherigen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist und welches Verhalten für die Zukunft erwartet wird.

Diese Daten liegen einer Bontitätsauskunft zu Grunde

Auskunfteien arbeiten mit Banken, Sparkassen, Telekommunikations­gesellschaften, Energieversorgern, Versicherungsunternehmen oder Handelsgesellschaften zusammen. Die Unternehmen melden den Auskunfteien Informationen zu ihren Kunden, wenn diese den sogenannten Auskunfts-Klauseln, im Volksmund oft Schufa-Klauseln genannt, zustimmen.

Die Daten beziehen sich auf das Unternehmen und seine Strukturen, auf Privatpersonen und auf das Zahlungsverhalten. Die Daten werden zu einem Bonitätsscore verarbeitet. Diese Daten beziehen sich auf Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten oder Basiskonten. Dazu gehören auch Informationen über unbestritten, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen und auch die Erledigung derselben. Darüber hinaus fließen Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen ein.

Berechnung und Inhalte einer Bontitätsauskunft

Auskunfteien geben in der Regel die Stammdaten, die Hauptbranche und den Geschäftsgegenstand, die Zahlungserfahrungen und die Geschäftszahlen wieder.Die Auskunfteien errechnen noch den Bonitätsscore nach einem Algorithmus, den sie aufgrund einer höchstrichterlichen Feststellung (BGH 2014) nicht offen legen müssen.

Positive Eintragungen in einer Bontitätsauskunft

Eine Auskunft gibt alle positiven oder negativen Ereignisse, sogenannte Eintragungen, der letzten 3 Jahre wieder. Zu den positiven Eintragungen zählen Mobiltelefonverträge, wenn man die Rechnungen regelmäßig ausgleicht. Dazu zählt auch die Eröffnung eines Girokontos. Online Händler melden, ob man auf Rechnung oder Raten kauft und wie zuverlässig man bezahlt. Wenn man einen Leasingvertrag abschließt, hat dies einen Eintrag zur Folge. Schließt man einen Kredit ab und bezahlt pünktlich jede Rate bis zur vollständigen Bezahlung, erzeugt man neue Eintragungen. Sobald man eine Kreditkarte hat, ist dies einen Eintrag wert. Ebenso führen die Nutzung und der Ausgleich der Kreditkarte zu Meldungen. Nach Informationen von Auskunfteien sind über 90% der Eintragungen positiv.

Negative Eintragungen in einer Bontitätsauskunft

Auskunfteien prüfen in der Regel verschiedene Kriterien, bevor sie einen Negativeintrag vornehmen.

Unbezahlte Rechnungen sind die häufigsten Gründe für einen Eintrag. Wenn eine fällige Forderung nicht bezahlt wurde und davor mindestens zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von mindestens 4 Wochen erfolgten sowie wenn der Rechnung nicht widersprochen wurde. Man muss jedoch in einem der beiden Mahnbescheide einen negativen Eintrag bei einer Auskunftei ankündigen. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, ob bis zuletzt die Rechnung beglichen wurde oder nicht.

Andere Gründe sind, wenn eine Bank einen Kredit kündigt, weil man die Raten nicht bezahlte. Ebenso negativ wirkt es, wenn ein Inkassoverfahren eingeleitet wurde. Wird man in ein öffentliches Schuldnerregister eingetragen, so erhält man gleichzeitig einen negativen Eintrag in einer Auskunftsdatenbank. Meldet man Insolvenz oder Verbraucherinsolvenz an, so nimmt eine Auskunftei stets ebenso einen negativen Eintrag in Ihrer Tabelle vor.

Man kann zusammenfassen, dass Schulden oder die Höhe der Schulden kein Anlass für einen negativen Eintrag sind. Dies ist nur ein Indiz, dass man am Wirtschaftsleben teilnimmt. Wenn man sich nicht an Verträge hält oder gegen Vereinbarungen verstößt, ist das jedoch immer ein Anlass für einen Negativeintrag.

Wann werden Eintragungen in einer Bonitätsauskunft wieder gelöscht?

Wenn Eintragungen oder Merkmale in Auskünften fehlerhaft sind, kann man diese mit einem Nachweis sofort löschen oder berichtigen lassen.

Personenbezogene Voranschriften kann man grundsätzlich Tag genau drei Jahre nach Ausgleich der Forderung löschen lassen.

Laufende Vertragskonten, wie beispielsweise Handyverträge, Girokonten oder Kreditkartenkonten können gelöst werden, wenn man das Ende des Vertrages bekannt gibt.

Sind die Daten personenbezogen und beziehen sie sich auf fällige, offene und unbestrittene Forderungen, so kann der Eintrag drei Jahre nach Ausgleich der Forderung erfolgen.

Stammen die Daten aus Schuldnerverzeichnissen der Vollstreckungsgerichte, so besteht ebenfalls eine Frist von drei Jahren. Es ist jedoch eine vorzeitige Lösung möglich, wenn man besondere Nachweise über eine Löschung führen kann.

Auch Informationen über Insolvenzen oder Restschuldbefreiungsverfahren haben eine Frist von 3 Jahren ab Beendigung des Verfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung.

Erfolgen Anfragen Dritter, so werden diese mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre gespeichert. Dies ist beispielsweise bei Kreditanfragen der Fall.

Werden Kredite abbezahlt, so erlöschen die Eintragungen 3 Jahre nach der Rückzahlung.

Es gibt Kulanzregeln, wenn die Forderungen unter einem bestimmten Betrag, oft 2.000 Euro liegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie kann man die eigene Bonitätsauskunft einsehen?

Wenn man erfahren möchte, welche Daten über einen gespeichert sind, kann man gemäß Artikel 15 der DSGVO eine Selbstauskunft einholen. Diese ist kostenlos. Diese kostenlose Auskunft beinhaltet umfangreiche Informationen. Diese sind zum Beispiel Daten über das Unternehmen, zur Person, die gespeicherten Eintragungen und den Sore Wert selbst.

Die Auskunfteien bieten in der Regel einen Online Antrag für eine Selbstauskunft auf ihren Websites an.

Wichtige Auskunfteien in Deutschland sind

Creditreform

Schufa

CRIF Brügel

Arvato

Genios

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