Den kalkulatorischen Unternehmerlohn richtig berechnen fällt in den Bereich der Kostenrechnung. Warum man in Personengesellschaften fiktive Kosten, wie den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen sollte, liegt an den Besonderheiten der Rechtsformen und dem Wunsch, diese so auszugleichen, dass realistische Kosten kalkuliert und beim Benchmarking Betriebsvergleiche sinnvoll werden.
Was ist der kalkulatorische Unternehmerlohn
Der kalkulatorische Unternehmerlohn gehört zu der Kalkulatorischen Kosten. Er wird in der Ergebnisrechnung berücksichtigt, wenn Unternehmer oder mitarbeitenden Mitarbeitern kein oder kein marktgerechtes Gehalt erhalten. Dies kommt vor allem in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften vor, teilweise jedoch auch in GmbHs.
Daher wird in der Kosten- und Leistungsrechnung ein fiktiver Betrag übernommen, der einem Fremdgeschäftsführer mit der geforderten Qualifikation und Verantwortung in der gleichen Branche und Betriebsgröße entspricht. In der Finanzbuchhaltung stehen den kalkulatorischen Kosten in der Regel keine echten Aufwendungen entgegen.
Wenn in der Kostenrechnung keine Vergütung für den operativ tätigen Unternehmer berücksichtigt wird, spricht man von Selbstausbeutung. In der Kalkulation ist eine Entlohnung des Unternehmers vorgesehen.
Warum einen kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen?
Der selbständige Unternehmer kann für sich und teilweise auch für die mitarbeitenden Familienmitglieder kein Gehalt als Kosten verbuchen. In den Personengesellschaften ist eben das Jahresergebnis die Vergütung des Unternehmers. Wenn der Unternehmer eine Vergütung für seine Position in der Kalkulation berücksichtigen möchte, muss er hierfür kalkulatorische Kosten berücksichtigen.
In Fragen der Unternehmensbewertung ist ein kalkulatorischer Unternehmerlohn wichtig, damit dem Erwerber eine Ergebnissituation in dem Szenario vorliegt, dass ein Fremdgeschäftsführer anstelle des Unternehmers tritt. Werden Unternehmensanteile innerhalb der Familie übertragen, dann ist der kalkulatorische Unternehmerlohn eine Möglichkeit, das Ergebnis zu beeinflussen und im Sinne der Übertragung den Unternehmenswert zu gestalten.
Auch wenn es um das Benchmarking, also den Betriebsvergleich geht, ist eine Vergleichbarkeit dann gegeben, wenn man anstelle der individuellen Vergütung einen kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnet und dadurch auch die rechtsformabhängige Besonderheiten eliminiert sind.
Kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen – wie vorgehen?
Was ist der Hintergrund und was soll in die Kostenrechnung einfließen
Eine Besonderheit einer GmbH liegt darin, dass man die Bezüge eines Geschäftsführers, also Gehalt, Tantieme und Leistungsprämien, ebenso die Beiträge zur Sozialversicherung und der Altersvorsorge als Kosten bucht.
Bei einer Kapitalgesellschaft können hierfür je nach Branche und Betriebsgröße, aber auch Aufgaben- und Verantwortungsbereich zwischen 120.000 Euro und 240.000 Euro pro Jahr oder auch deutlich mehr an Kosten entstehen.
In der Personengesellschaft wird dagegen ein Jahresergebnis ausgewiesen, das an den Unternehmer nach Abzug der Steuern ausgeschüttet wird.
Die monatliche regelmäßige Vergütung kann in Personengesellschaften über Gewinnentnahmen erfolgen. Die privaten Krankenkassenbeiträge und die private Altersvorsorge können ebenfalls monatlich über die Personengesellschaft auf Entnahmen gebucht werden.
Den kalkulatorischen Unternehmerlohn berechnen
Man kann also die tatsächlichen Gewinnentnahmen als kalkulatorische Kosten in die Kostenrechnung einsteuern.
Ein anderer Weg ist die Kalkulation von Kosten, wie wenn ein fremder Dritter die Aufgaben ausführen würde.
Zum Beispiel wird ein Geschäftsführer einer GmbH mit Umsatzverantwortung und einem Jahresumsatz von 10,0 Mio. Euro und einem Jahresergebnis von 800 Tsd. Euro sicher nicht unter 180.000 Euro Jahresbezug sowie 40.000 Euro Tantieme und Altersvorsorge, also insgesamt 240.000 Euro am Arbeitsmarkt zu finden sein. Als kalkulatorischen Unternehmerlohn sollte man daher in der Kostenrechnung 240.000 Euro, also 20.000 Euro monatlich, berücksichtigen.
Kalkulatorischen Unternehmerlohn für einen Handwerksbetrieb berechnen
Für Inhaber und mitarbeitende Familienangehörige kann man einen Betrag ansetzen, der üblicherweise als Personalkosten für eine familienfremde Arbeitskraft bei gleicher Art um zeitlichem Umfang der Tätigkeit anfallen würde.
Darüber hinaus sollte man jedoch auch einen Zuschlag für die Unternehmertätigkeit berücksichtigen.
Ein Beispiel für die Berechnung des Unternehmerlohns für einen Betrieb im Werkzeugbau oder einen Prototypenhersteller:
a) Monatslohn für einen erfahrenen Meister ( nicht Tarif, sondern reale Situation am Arbeitsmarkt) plus Gratifikation (Weihnacht, Urlaub)
b) Zuschlag für soziale Sicherheit (Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder pauschalierter Arbeitgeberanteil) rund 20%
c) Zuschlag für Unternehmertätigkeit unter Berücksichtigung
- der Mehrarbeit eines Unternehmens, also die wöchentlichen Mehrarbeit,
- der steigenden beruflichen Anforderung aufgrund der durchschnittlichen Jahresumsätze,
- der Verantwortung gegenüber Mitarbeitern, also der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter,
- der erreichten betrieblichen Ertragskraft, des durchschnittlichen Jahresergebnisses als Anteil an der Gesamtleistung
Der Zuschlag für die Unternehmertätigkeit liegt zwischen 20% und 50%, je nach der konkreten Situation.
Kalkulatorischen Unternehmerlohn für eine mittlere KG berechnen:
- Wenn die wöchentliche Mehrarbeiter über 15 Stunden beträgt,
- die durchschnittlichen Jahresumsätze über 5,0 Mio. Euro betragen,
- über 30 sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt werden und
- das Jahresergebnis nach Steuern über 7% der Gesamtleistung beträgt,
- so ist ein Zuschlag für Unternehmertätigkeit von 50% auf
- a) Monatslohn plus b) Zuschlag für soziale Sicherheit angemessen.
Warum den kalkulatorischen Unternehmerlohn so detailliert berechnen
Aufgrund eines Urteiles des BGH aus 2008 ist eine formelhafte Pauschalierung des kalkulatorischen Unternehmerlohns untersagt. Damit bezog sich der BGH überwiegend auf die sogenannte Seifenformel. Man wendet sie heute jedoch nicht mehr an.
Dagegen muss man die Werte individuell ermitteln, also in Abhängigkeit von der Betriebsgröße, der Branche, der Verantwortlichkeiten und der Anforderungen.
Der kalkulatorische Unternehmerlohn fließt in die Bewertung eines Unternehmens ein. Je höher der Unternehmerlohn ausfällt, desto geringer sind das Ergebnis und letztlich auch der Unternehmenswert. Dies spielt bei der Übertragung, bspw. der Schenkung von Unternehmensanteilen an den Nachfolger eine Rolle. Wer gegenüber Finanzbehörden anhand von anerkannten Kriterien argumentiert und diese nachvollziehbar belegt, kann Unternehmensanteile sicher übertragen.
Andere Beispiele für kalkulatorische Kosten
Andere Beispiele für kalkulatorische Kosten sind die kalkulatorische Miete für das Betriebsgebäude oder kalkulatorische Pacht für Maschinen, die sich im Eigentum des Unternehmers einer Personengesellschaft befinden. Ebenso in Betracht kommen die kalkulatorische Abschreibung oder kalkulatorische Zinsen für Vermögen, das der Unternehmer unverzinslich bereitstellt.