Phase 2 der Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020

Phase 2 der Corona Überbrückungshilfe für die Fördermonate September bis Dezember 2020 startet

In einer Pressemitteilung vom 18.09.2020 bestätigte das Bundesfinanzministerium die Verlängerung der Überbrückungshilfe in die Phase 2. Während das 1. Hilfsprogramm die Fördermonate Juni bis August 2020 umfasste, schließt das 2. Hilfsprogramm bis zum Jahresende daran an. Es werden weitere Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten von kleinen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen, sowie von Soloselbstständigen und Freiberuflern gewährt.

Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden

Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober freigeschaltet. Der Antragsteller ist weiterhin auf einen prüfenden Dritten angewiesen. Dieser stellt nach einer Vorprüfung den Antrag online über ein elektronisches Antragssystem und legt nach Ablauf des Förderzeitraumes eine Schlussabrechnung vor. Als prüfende Dritte darf der Antragsteller Steuerberater, ebenso Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer beauftragen. Bis zum 09.10.2020 ist das Online-Antragssystem noch für Anträge der 1. Phase freigeschaltet, danach ist eine Antragsstellung hierfür nicht mehr möglich.

Antragsberecht­igung und Förderhöhe: Änderungen in der 2. Phase

Es wurden Änderungen am Programm vorgenommen, der Bund hat die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderhöhe ausgeweitet.

Antragsberechtigung:
Antragsberechtigt sind Antragsteller, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und August 2020 von mindestens 50% zu den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
  • Umsatzeinbruch im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 von mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum

Demgegenüber musste für die Antragsberechtigung zur 1. Phase der Überbrückungshilfe noch ein Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai 2020 von mindestens 60% im Vergleich zu den Vorjahresmonaten vorgelegen haben.

Förderhöhe:
Des Weiteren wurden die maximalen Förderbeträge („Deckelungsbeträge„) für KMUs mit weniger als 10 Beschäftigten gestrichen. Die maximale Förderung beträgt 50.000 Euro pro Monat, insgesamt also 200.000 Euro für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020. Die Förderhöhe bemisst sich an dem Anteil der Fixkosten und wird in Abhängigkeit des Umsatzeinbruchs erstattet. Dieser Anteil wurde außerdem im Vergleich zur 1. Phase erhöht.

Phase 2 der Überbrückungshilfe Tabelle Anteil Erstattung Umsatzeinbruch Duhatschek und Winkler GmbH

Nach aktuellem Informationsstand gelten für die förderfähigen Fixkosten dieselben Vorgaben wie in der 1. Phase der Überbrückungshilfe – bis auf die Personalkostenpauschale, die von 10% auf 20% der förderfähigen Kosten erhöht wird.

Die letzte Änderung betrifft die Schlussabrechnung, bei der in Zukunft nicht nur Rückforderungen, sondern auch Nachzahlungen möglich sind.

Unsere Erfahrungen mit der 1. Phase der Überbrückungshilfe

Wir konnten KMUs bei den Vorbereitungen zur Beantragung der Soforthilfen und der Überbrückungshilfe unterstützen. Insbesondere konnten wir Gegebenheiten und Geschäftsvorfälle bei den Unternehmen berücksichtigen, um die Antragsberechtigung zu prüfen und die Förderhöhe zu berechnen. Daraus, sowie in Zusammenarbeit mit den Kreditinstituten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern haben wir Erkenntnisse gewonnen, die die Antragsverfahren vereinfachen und beschleunigen können. Denn es gibt auch bei der Überbrückungshilfe Stolpersteine und Besonderheiten, die der Antragsteller berücksichtigen sollte.

So ist zum Beispiel das Hinzurechnen der erhaltenen Anzahlungen zu den Umsätzen vorgeschrieben, aber aus unserer Sicht in der Praxis nicht ausreichend durchdacht. Denn andererseits dürfen bei der Berechnung der förderfähigen Fixkosten die geleisteten Anzahlungen nicht berücksichtigt werden. Doch ist es bei KMUs oft gängige Praxis, dass die erhaltenen Anzahlungen verpflichtend für Materialeinkauf oder weitere Vorleistungen eingesetzt werden müssen. Deshalb wird den tatsächlich bedürftigen Unternehmen eine Unterstützung unter bestimmten Umständen erschwert.

Wir unterstützen bei den Vorbereitungen zur Beantragung der Überbrückungshilfe 2020 Phase 2

Wir als Unternehmensberatung haben Erfahrungen bei der Beantragung der unterschiedlichen Corona-Hilfsprogramme. Gerne prüfen wir vorab die Antragsberechtigung, die förderfähigen Fixkosten und die maximale Förderhöhe, allerdings ohne Rechtsanspruch. Wir gehören nicht zur Berufsgruppe der „prüfenden Dritten“, die sich für eine Antragsstellung registrieren können. Trotzdem unterstützen unsere Berechnungen und Dokumentationen bei der Antragstellung, Diskussion und späteren Schlussberechnung.

Ebenso ist das Bewusstsein wichtig, dass die erhaltene Liquidität nicht automatisch den Fortbestand des Unternehmens sichert. Es sind insbesondere Überlegungen und Weiterentwicklungen im Bereich des Geschäftsmodells, des Vertriebs und der Finanzierung erforderlich, um die Krise zu überwinden und zudem am Aufschwung teilzuhaben.

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